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Diese Berufsordnung gilt für Hebammen, die in Nordrhein-Westfalen ihren Beruf ausüben. Sie gilt auch für Hebammen, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und die als Dienstleistungserbringerinnen und Dienstleistungserbringer im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung der Berufsqualifikationen (Abl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22), die zuletzt durch Delegierten Beschluss (EU) 2016/790 (Abl. L 134 vom 24.5.2016, S. 135) geändert worden ist, vorübergehend in Nordrhein-Westfalen tätig sind.
Die Vorschriften dieser Verordnung sind nach § 74 Absatz 1 des Hebammengesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1759), das durch Artikel 10 des Gesetzes vom 24. Februar 2021 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist, auch auf Entbindungspfleger anzuwenden.
Berufsordnung für Hebammen vom 6. Juni 2017 (GV. NRW. S. 616) für Hebammen und Entbindungspfleger mit fachschulischer Ausbildung bis zum 31. März 2024
Die Vorschriften dieses Gesetzes sind nach § 74 Absatz 1 des Hebammengesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1759), das durch Artikel 10 des Gesetzes vom 24.…
Diese Verordnung gilt für Hebammen und Entbindungspfleger, die im Saarland ihren Beruf ausüben. Sie gilt auch für Hebammen und Entbindungspfleger, die…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger vom 12. Februar 2015 (GV.…
Diese Verordnung setzt das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW vom 28. Mai 2013 (GV. NRW. S. 272) in der jeweils geltenden Fassung sowie die Richtlinie…
Diese Verordnung bestimmt Näheres zu Inhalt und Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen in Verfahren der Anerkennung von im Ausland abgeschlossenen Aus- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.