Verordnung über die Gebührensätze für Hebammen und Entbindungspfleger bei Privatentbindungen Vom 1. Dezember 2008
Die Höhe der Gebühr ist innerhalb der festgesetzten Grenzen nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles, insbesondere nach der Schwierigkeit und Zeitdauer der Leistung zu bemessen.
§ 2 HebGebV SL 2008
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