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Das modulare Curriculum wird von der Hochschule so erstellt, dass der studierenden Person die in Anlage 1 genannten Kompetenzen vermittelt werden. Es umfasst die Inhalte der in der Anlage 12 genannten Fächer.
Im modularen Curriculum legt die Hochschule zudem Folgendes fest:
die Module des Studiengangs, in denen die staatliche Prüfung nach § 24 des Hebammengesetzes durchgeführt wird,
welches dieser Module mit welchem Teil oder mit welchen Teilen der staatlichen Prüfung abschließt und
die Prüfungsform für den mündlichen Teil der staatlichen Prüfung.
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