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Der erste Prüfungsteil des praktischen Teils der staatlichen Prüfung besteht aus
einem Vorbereitungsteil,
einer Fallvorstellung mit einer Dauer von höchstens 15 Minuten,
der Durchführung der geplanten und situativ erforderlichen Betreuungsmaßnahmen sowie
einem Reflexionsgespräch mit einer Dauer von höchstens 15 Minuten.
Im Vorbereitungsteil für den jeweiligen Prüfungsteil hat die studierende Person vorab einen Betreuungsplan schriftlich oder elektronisch zu erstellen. Für den Vorbereitungsteil ist der studierenden Person eine angemessene Zeit zu gewähren. Der Vorbereitungsteil findet unter Aufsicht statt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.