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Die Tätigkeit gewählter Kammerangehöriger in den Organen, Ausschüssen, sonstigen Gremien und Untergliederungen wird ehrenamtlich ausgeübt. Gleiches gilt für die Tätigkeit von durch Organe berufene Kammerangehörige.
Aufgaben der Kammern sind:
die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe,
Organe der Baukammern sind jeweils
Die Präsidentin oder der Präsident erledigt die laufenden Geschäfte der Kammer, führt die Beschlüsse des Kammervorstandes aus, beruft die Sitzungen der…
Die Kammerversammlung wählt nach den Bestimmungen der Hauptsatzung oder der übrigen Satzungen den Vorstand und die Präsidentin oder den Präsidenten.
Der Kammervorstand führt die Geschäfte der Kammer nach Maßgabe der Hauptsatzung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.