Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Kammervorstand besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten und mindestens drei Beisitzerinnen oder Beisitzern. Dem Vorstand der Psychotherapeutenkammer gehört wenigstens eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder eine Fachpsychotherapeutin oder ein Fachpsychotherapeut für Kinder und Jugendliche an. Dem Vorstand der Pflegekammer gehören mindestens zwei in der Altenpflege beschäftigte Mitglieder an, weiterhin sollen nach Möglichkeit Beschäftigte der Tätigkeitsfelder der ambulanten und stationären Pflege ausgewogen vertreten sein. Im Vorstand der Pflegekammer soll der Frauenanteil den prozentualen Frauenanteil der Pflegefachpersonen in Nordrhein-Westfalen widerspiegeln, er muss aber mindestens bei 50 Prozent liegen.
Der Kammervorstand führt die Geschäfte der Kammer nach Maßgabe der Hauptsatzung.
Der Kammervorstand führt nach Ablauf der Wahlperiode die Geschäfte weiter, bis der neue Kammervorstand die Geschäftsführung übernommen hat.
Eine Neuwahl des Kammervorstandes ist schon vor Ablauf der Wahlperiode vorzunehmen, wenn die absolute Mehrheit der Kammerversammlung dieses verlangt.
Die Präsidentin oder der Präsident erledigt die laufenden Geschäfte der Kammer, führt die Beschlüsse des Kammervorstandes aus, beruft die Sitzungen der…
Die Kammerversammlung wählt nach den Bestimmungen der Hauptsatzung oder der übrigen Satzungen den Vorstand und die Präsidentin oder den Präsidenten.
Eine Neuwahl des Kammervorstandes ist vor Ablauf der Wahlperiode zulässig, wenn eine Mehrheit von zwei Drittel der Mitglieder der Vertreterversammlung dies…
Der Errichtungsausschuss wählt aus seiner Mitte ein vorsitzendes Mitglied und ein stellvertretendes vorsitzendes Mitglied, diese, sowie zwei weitere aus der…
Die Mitglieder der Kammerversammlung werden in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre. Läuft die…
In den Fällen des Absatzes 1Buchstabe b beschließt der Vorstand der Kammer darüber, ob der Verlust des Sitzes eingetreten ist. Der Beschluss ist mit Gründen zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.