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Eine im übrigen Geltungsbereich der Bundesärzteordnung erteilte Anerkennung, eine Bezeichnung im Sinne des § 33 zu führen, gilt auch in Nordrhein-Westfalen.
Eine im übrigen Geltungsbereich des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde erteilte Anerkennung, eine Bezeichnung im Sinne des § 33 zu führen, gilt auch…
Eine im übrigen Geltungsbereich der Bundes-Tierärzteordnung erteilte Anerkennung, eine Bezeichnung im Sinne des § 33 zu führen, gilt auch in…
Eine im übrigen Geltungsbereich der Bundes-Apothekerordnung erteilte Anerkennung, eine Bezeichnung im Sinne des § 33 zu führen, gilt auch in…
Eine im übrigen Geltungsbereich des Psychotherapeutengesetzes erteilte Anerkennung, eine Bezeichnung im Sinne des § 33 zu führen, gilt auch in…
Weiterbildungsbezeichnungen, die in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland aufgrund staatlicher Regelungen erworben worden sind, dürfen in…
Die in einem anderen Bundesland erteilte staatliche Anerkennung als „Familienpflegerin“ oder „Familienpfleger“ gilt auch in Nordrhein-Westfalen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.