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Die Weiterbildungsbezeichnung kann neben einer Berufsbezeichnung geführt werden. Mehrere Weiterbildungsbezeichnungen dürfen nebeneinander geführt werden.
Wer eine Weiterbildungsbezeichnung in einem in der Weiterbildungsordnung der Pflegekammer bestimmten Weiterbildungsbereich führen will, bedarf der Anerkennung. Die Anerkennung ist bei der Pflegekammer zu beantragen. Diese entscheidet aufgrund einer Prüfung, in der Inhalt, Umfang und Ergebnis der durchlaufenen Weiterbildung nachzuweisen und die erworbenen Kenntnisse darzulegen sind. § 39 Absatz 2 bis 7 gilt entsprechend.
Eine außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbene Weiterbildung wird anerkannt, wenn die Gleichwertigkeit des Weiterbildungsstandes oder des Kenntnisstandes nachgewiesen wurde. Das Nähere regelt das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW in der jeweils geltenden Fassung. Im Ausland begonnene Weiterbildungen können auf Weiterbildungen der Pflegekammer angerechnet werden.
Dienstleistungserbringer führen in der Regel in Abweichung von § 3 Absatz 4 die Weiterbildungsbezeichnung des Niederlassungsmitgliedsstaates. Die Weiterbildungsbezeichnung wird dabei in der Amtssprache oder einer der Amtssprachen des Niederlassungsmitgliedstaats geführt, und zwar so, dass keine Verwechslung mit der Weiterbildungsbezeichnung der Pflegekammer möglich ist.
Weiterbildungsbezeichnungen, die in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland aufgrund staatlicher Regelungen erworben worden sind, dürfen in Nordrhein-Westfalen geführt werden. Bereits begonnene Weiterbildungen sollen auf Weiterbildungen der Pflegekammer angerechnet werden.
Personen mit Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung eines gesetzlich geregelten Gesundheits- oder Pflegefachberufs können nach Weiterbildung in einer…
Eine im übrigen Geltungsbereich der Bundes-Apothekerordnung erteilte Anerkennung, eine Bezeichnung im Sinne des § 33 zu führen, gilt auch in…
Eine Bezeichnung nach § 33 darf führen, wer eine Anerkennung erhalten hat. Die Anerkennung erhalten Kammerangehörige, die die vorgeschriebene Weiterbildung…
Eine im übrigen Geltungsbereich des Psychotherapeutengesetzes erteilte Anerkennung, eine Bezeichnung im Sinne des § 33 zu führen, gilt auch in…
Eine im übrigen Geltungsbereich der Bundes-Tierärzteordnung erteilte Anerkennung, eine Bezeichnung im Sinne des § 33 zu führen, gilt auch in…
Die Weiterbildungsbezeichnung darf führen, wer die Voraussetzungen des § 2 Absatz 2 des Gesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheits- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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