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Hält das Gericht eine Verletzung der Berufspflichten für erwiesen, so erkennt es im Urteil auf eine oder mehrere der in § 60 aufgeführten Maßnahmen.
Anderenfalls stellt es im Urteil fest, a) dass eine Verletzung der Berufspflichten nicht vorliegt oder b) dass eine Verletzung der Berufspflichten nicht erwiesen ist.
Entscheidungen in Verfahren wegen der Verletzung von Berufspflichten nach diesem Gesetz, die nicht zu einer berufsgerichtlichen Maßnahme oder Rüge geführt…
Entscheidungen in Verfahren wegen der Verletzung von Berufspflichten nach diesem Gesetz, die nicht zu einer Maßnahme nach § 68 Absatz 1 Satz 2 geführt haben,
Beschuldigte können auch dann Berufung einlegen, wenn das Gericht festgestellt hat, dass eine Verletzung der Berufspflichten nicht erwiesen ist.
Für die Entscheidung im berufsgerichtlichen Verfahren sind die tatsächlichen Feststellungen des strafgerichtlichen Urteils bindend, wenn nicht das Berufsgericht…
Im berufsgerichtlichen Verfahren kann erkannt werden auf
Die Verletzung von Berufspflichten (Berufsvergehen) wird im berufsgerichtlichen Verfahren geahndet.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.