§ 1 Nr. 1 DJubVVerordnung über die Gewährung von Dienstjubiläumszuwendungen
für die Beamtinnen und Beamten des Bundes,
§ 1 LBAVVerordnung über die Anerkennung europäischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung
Diese Verordnung gilt für die in § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Bundesbeamtengesetzes genannten Personen.
§ 1 Abs. 1 BhVOVerordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfeverordnung - BhVO) Vom 11. Dezember 1962 in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 1987
Diese Verordnung gilt für Beamte und Beamtinnen, für Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der…
§ 1 BLVVerordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
Diese Verordnung gilt für Beamtinnen und Beamte des Bundes, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
§ 1 Abs. 1 SUrlVVerordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes
Diese Verordnung gilt für die Beamtinnen und Beamten des Bundes. Für die Richterinnen und Richter im Bundesdienst gilt diese Verordnung nach § 46 des Deutschen…