Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die zuständigen Behörden informieren und beraten
die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Heimbeiräte und Heimfürsprecher über ihre Rechte und Pflichten,
Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, über Heime im Sinne des § 1 und über die Rechte und Pflichten der Träger und der Bewohnerinnen und Bewohner solcher Heime und
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.