HeimPersV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 13 HeimPersVInkrafttretenVerordnung über personelle Anforderungen für Heime § 12Schlußformel Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden dritten Kalendermonats in Kraft. § 12Schlußformel