§ 11 Abs. 1 Nr. 2 HeimGHeimgesetz
die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner wahren und fördern, insbesondere bei behinderten Menschen…
§ 10 Abs. 2 LHeimGSSaarländisches Gesetz zur Sicherung der Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalität volljähriger Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und volljähriger Menschen mit Behinderung (Saarländisches Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetz) Vom 6. Mai 2009
Die Regelungen nach Absatz 1 Nummer 1 und 2 sind entsprechend dem allgemeinen Stand der fachlichen Erkenntnisse, unter Berücksichtigung der Anforderungen an die…
§ 1 HeimPersVMindestanforderungen
Der Träger eines Heims im Sinne des § 1 Abs. 1 des Heimgesetzes darf nur Personen beschäftigen, die die Mindestanforderungen der §§ 2 bis 7 erfüllen, soweit…
§ 6 Abs. 6 PersVLHeimGSVerordnung über personelle Anforderungen für Einrichtungen nach dem Saarländischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetz (Saarländische Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätspersonalverordnung) Vom 23. März 2011
Volljährige Menschen mit Behinderung im Sinne dieser Verordnung sind Personen, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 53 des Zwölften Buches…