§ 1 Abs. 2 HeizkZuschGGesetz zur Gewährung eines Heizkostenzuschusses aufgrund stark gestiegener Energiekosten
Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss haben auch Der Anspruch auf den ersten Heizkostenzuschuss besteht nur, wenn die Leistungen nach Satz 1 für mindestens…
Art. 28 Nr. 6 SN-1684Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die zuständigen Stellen nach dem Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses…
Art. 1 Nr. 2 Buchst. b SN-19906Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen Heizkostenzuschussverordnung
In Absatz 2 Satz 4 werden die Wörter „im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. März 2022“ durch die Wörter „in dem nach § 1 Absatz 2 Satz 2 und 3 des…
§ 2 Abs. 2 HeizkZuschGGesetz zur Gewährung eines Heizkostenzuschusses aufgrund stark gestiegener Energiekosten
In den Fällen des § 1 Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3 Satz 1 und 3 beträgt der erste Heizkostenzuschuss 230 Euro.