HeizölLBV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 15 HeizölLBVZuständige StellenVerordnung über Lieferbeschränkungen für leichtes Heizöl in einer Versorgungskrise · 4. Abschnitt § 14Zuständige Stellen sind die nach § 4 Abs. 5 des Energiesicherungsgesetzes 1975 bestimmten Stellen. § 14