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Heizölhändler sind verpflichtet, Abnehmern leichtes Heizöl gegen Bezahlung zu liefern, soweit entsprechende Mengen verfügbar sind.
Heizölhändler sind berechtigt, die Höhe ihrer Lieferungen so zu bemessen, daß sie unter Berücksichtigung der erwarteten Nachfrage die Abnehmer gleichmäßig versorgen können. Zur Verweigerung einer Lieferung sind sie nur berechtigt, wenn die insgesamt zur Heizölverbrauchsanlage des Abnehmers gehörenden Vorratsbehälter noch zu 20 vom Hundert ihres Fassungsvermögens gefüllt sind und die verfügbaren Mengen unter Berücksichtigung der erwarteten Nachfrage zur Deckung des Bedarfs schlechter versorgter Abnehmer benötigt werden.
Heizölhändler dürfen Neukunden gegenüber bisherigen Kunden nicht benachteiligen.
Heizölhändler und im Betrieb von Heizölhändlern Beschäftigte dürfen leichtes Heizöl an Abnehmer nur bis zu der Menge liefern, die sich aus einer Verordnung nach…
Heizölhändler haben Aufzeichnungen darüber zu führen, an welche Abnehmer (Name oder Firma, Anschrift), wann, in welcher Menge und an welche Lieferanschrift sie…
Kraftstoffhändler, die an einer Tankstelle Kraftstoff abgeben, sind verpflichtet, Abnehmern Kraftstoff gegen Bezugscheine zu liefern, soweit sie über Vorräte…
die Menge, bis zu der leichtes Heizöl geliefert und bezogen werden darf, in einem Vomhundertsatz einer Referenzmenge, die nach den §§ 4 bis 7 zu ermitteln ist,
Heizölhändler haben die ihren Abnehmern ausgestellten Lieferrechnungen über leichtes Heizöl mit der Lieferanschrift und folgender deutlich lesbarer Aufschrift…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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