Rechtsverordnung über die Heranziehung der örtlichen Träger der Sozialhilfe sowie diesen zugehörigen Gemeinden zur Durchführung von Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe (Heranziehungs-VO) Vom 2. Juli 1974
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1974 in Kraft. Der Minister für Familie, Gesundheit und Sozialordnung [1]
§ 7 Heranziehungs-VO
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