ArbGKammerV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietArbeitsrecht und Arbeitsschutz§ 3 ArbGKammerV SLVerordnung über die Bildung von Kammern bei den Gerichten für Arbeitssachen Vom 24. November 1960 § 2Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1961 in Kraft. Der Minister für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales § 2