ArbGVwGeschÜbV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 8 ArbGVwGeschÜbV SLVerordnung zur Übertragung von Geschäften der Verwaltung und der Dienstaufsicht für die Gerichte für Arbeitssachen Vom 24. November 1960 § 7Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Minister für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales § 7