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Das Gebiet der Gemeinde Heuersdorf kann für den Braunkohlenabbau in Anspruch genommen werden.
die Interessenvertretung der Gemeinde Heuersdorf im Zusammenhang mit der bergbaulichen Inanspruchnahme und deren Folgen.
Die Regelungen dieser Verordnung zur oberirdischen Bodenschatzgewinnung gelten nicht, sofern ein Vorhaben durch einen Braunkohlenplan zugelassen ist.
Diese Befugnis erstreckt sich auch auf die innerhalb des Feldes befindlichen Halden eines früheren Bergbaus.
für Maßnahmen auf der Grundlage des Braunkohleplanes für die Tagebaue Nochten und Reichwalde, die mit den Zielen dieses Planes übereinstimmen;
zusätzlich zu den Vorschriften unter Nummer 1 ist auf den in den Detailkarten zur Verordnung gekennzeichneten Flächen der ehemaligen Naturschutzgebiete…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.