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Die Gemeinde Heuersdorf darf
freie oder frei werdende Stellen nicht besetzen, ausgenommen sind Stellen, für deren Besetzung bereits eine schriftliche Einstellungszusage gegeben wurde,
Höhergruppierungen von Angestellten und Arbeitern nur aufgrund eines entsprechenden rechtlichen Anspruchs durchführen.
§ 12 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.