§ 9 Abs. 1 SN-1260Gemeindegebietsreformgesetz Westsachsen
Die Gemeinde Ramsdorf wird in die Stadt Regis-Breitingen eingegliedert.
§ 4 Abs. 2 NRW-27186Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Euskirchen
In die neue Gemeinde werden eingegliedert:
§ 2 Abs. 2 NRW-27188Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Olpe
In die neue Gemeinde werden eingegliedert:
§ 8 Abs. 2 NRW-27210Gesetz zur Neugliederung des Kreises Kempen-Krefeld und der kreisfreien Stadt Viersen
In die neue Gemeinde werden eingegliedert:
§ 5 Abs. 2 NRW-27186Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Euskirchen
In die neue Gemeinde werden eingegliedert: