§ 30 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Die neugebildeten Gemeinden sind Rechtsnachfolger der an der Vereinigung beteiligten Gemeinden, die aufnehmenden Gemeinden sind Rechtsnachfolger der…
§ 51 SN-2005Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge
Die neugebildeten Gemeinden sind Rechtsnachfolger der an der Vereinigung beteiligten Gemeinden, die aufnehmenden Gemeinden sind Rechtsnachfolger der…
§ 32 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Die neugebildeten Gemeinden sind Rechtsnachfolger der an der Vereinigung beteiligten Gemeinden, die aufnehmenden Gemeinden sind Rechtsnachfolger der…
§ 32 SN-1260Gemeindegebietsreformgesetz Westsachsen
Die neugebildeten Gemeinden sind Rechtsnachfolger der an der Vereinigung beteiligten Gemeinden, die aufnehmenden Gemeinden sind Rechtsnachfolger der…
§ 2 Abs. 1 GrenzÄndVO SNVerordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung von Gemeindegrenzen
Die aufnehmende Gemeinde ist für das Eingliederungsgebiet Rechtsnachfolger der abtretenden Gemeinde.