§ 25 Abs. 1 SN-1260Verwaltungseinheit Beilrode
Die Gemeinde Döbrichau wird in die Gemeinde Beilrode eingegliedert.
§ 28 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Die Gemeinden Lodenau und Uhsmannsdorf werden in die Stadt Rothenburg/O.L. eingegliedert.
§ 11 Abs. 1 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Die Gemeinde Rodewitz/Spree wird in die Gemeinde Kirschau eingegliedert.
§ 4 Abs. 1 SN-1260Verwaltungseinheit Krostitz
Die Gemeinde Kletzen-Zschölkau wird in die Gemeinde Krostitz eingegliedert.
§ 25 Abs. 1 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Die Gemeinde Leupoldishain wird in die Stadt Königstein/Sächs. Schw. eingegliedert.