HeuerVtrÜbkG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 HeuerVtrÜbkGGesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über den Heuervertrag der Schiffsleute § 1§ 3 ... Für die Durchführung des Übereinkommens ist die Seemannsordnung maßgebend. ... § 1§ 3