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Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft kann unbesetzte Stellen in Wegfall bringen und in Höhe der dadurch eingesparten Mittel neue Stellen schaffen. Die Entscheidung ist jeweils dem Ausschuss des Landtags für Finanzen und Haushaltsfragen mitzuteilen. Er kann den Vollzug der Entscheidung bis zum nächsten Haushaltsplan aussetzen.
Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft kann auf Antrag des Ministeriums für Bildung und Kultur neue Stellen für Lehrkräfte zur Zuweisung an private Schulen schaffen. In Höhe der dadurch entstehenden zusätzlichen Personalausgaben werden die Finanzhilfen an die Privatschulen gekürzt. Das Nähere regelt das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft. Die Entscheidung ist jeweils dem Ausschuss des Landtags für Haushalt und Finanzen mitzuteilen.
Im Bereich der Saarländischen Klinik für forensische Psychiatrie darf das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Stellen schaffen, soweit im Rahmen der Auflösung von Krankenhäusern freigesetztes Personal übernommen wird und die entsprechenden Personalaufwendungen von Dritten erstattet werden. Die neu geschaffenen Stellen erhalten einen kw-Vermerk, der wirksam wird, wenn die Kostenerstattung durch Dritte entfällt.
Im Bereich der Saarländischen Klinik für forensische Psychiatrie kann das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Stellen neu schaffen, wenn diese in den Pflegesatzvereinbarungen anerkannt worden sind. Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft unterrichtet den Ausschuss des Landtags für Finanzen und Haushaltsfragen hiervon.
Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft kann mit Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen des Landtags auf Antrag des Ministeriums für Bildung und Kultur neue Stellen für Lehrkräfte schaffen, wenn unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung im Übrigen durch die Zunahme schulpflichtiger Flüchtlingskinder zusätzliche Klassenneubildungen erforderlich werden. In Höhe der dadurch entstehenden zusätzlichen Personalausgaben sind Deckungsmittel aus dem Gesamthaushalt bereitzustellen.
Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft kann neue Stellen für Tenure-Track-Professuren der Wertigkeit W 1 oder W 2 schaffen, die im Rahmen der „Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes über ein Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses“ mit einem Festbetrag vom Bund finanziert werden.
Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft kann mit Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen auf Antrag des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport bzw. auf Antrag des Ministeriums der Justiz neue Stellen für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte bzw. Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie für Beamtinnen und Beamte des gehobenen und mittleren Justizdienstes, des Justizwachtmeisterdienstes sowie des Justizvollzugsdienstes schaffen, wenn sich der Bund mit mindestens 50 vom Hundert an der Finanzierung beteiligt und der Landesanteil an dem jeweiligen Bundesprogramm dargestellt werden kann.
Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft kann mit Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen auf Antrag des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport neue Stellen für den Bereich „Katastrophenschutz“ schaffen, soweit sie aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer finanziert werden.
Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft kann auf Antrag des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport neue Stellen für die Zentrale Bußgeldbehörde schaffen, wenn deren Finanzierung durch entsprechende Einnahmen nachgewiesen wird.
Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft kann für den Bereich der Verwaltungsdigitalisierung im Kapitel 16 21 Stellen mit kw-Vermerk schaffen zur Durchführung bzw. Beschleunigung von Digitalisierungsprojekten, die Effizienzgewinne zur Folge haben und aus dem Fonds Verwaltungsdigitalisierung, der Teil des Sondervermögens Zukunftsinitiative ist, finanziert werden.