HGB — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 23 HGBHandelsgesetzbuch · Erstes Buch, Dritter Abschnitt § 22§ 24 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDie Firma kann nicht ohne das Handelsgeschäft, für welches sie geführt wird, veräußert werden.