§ 345 HGBHandelsgesetzbuch
Auf ein Rechtsgeschäft, das für einen der beiden Teile ein Handelsgeschäft ist, kommen die Vorschriften über Handelsgeschäfte für beide Teile gleichmäßig zur…
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b JAGGesetz Nr. 1228 über die juristische Ausbildung (Juristenausbildungsgesetz - JAG -) Vom 6. Juli 1988 in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juni 2015
aus dem Recht der Schuldverhältnisse (Buch 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs):aa) Allgemeiner Teil des Schuldrechts (Abschnitte 1 bis 7), jedoch ohne die…
§ 381 Abs. 2 HGBHandelsgesetzbuch
Sie finden auch auf einen Vertrag Anwendung, der die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat.
§ 346 HGBHandelsgesetzbuch
Unter Kaufleuten ist in Ansehung der Bedeutung und Wirkung von Handlungen und Unterlassungen auf die im Handelsverkehre geltenden Gewohnheiten und Gebräuche…