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Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2026 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 112 322 208 500 Euro festgestellt.
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 524 540 138 000 Euro festgestellt.
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Saarlandes wird in Einnahme und Ausgabe 6 630 432 900 Euro und 6 699 363 500 Euro festgestellt.
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Saarlandes wird in Einnahme und Ausgabe für das Rechnungsjahr 2023 auf 5 400 806 600 Euro…
Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes…
für das Rechnungsjahr 2025 auf6 284 631 400 Euro
für das Rechnungsjahr 2022 auf8.249.874.100 Euro
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.