Gesetz Nr. 2191 über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für die Rechnungsjahre 2026/2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 - HG 2026/2027 -) Vom 10. Dezember 2025
§ 1 HG 2026/2027
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Saarlandes wird in Einnahme und Ausgabe 6 630 432 900 Euro und 6 699 363 500 Euro festgestellt.
1.
für das Rechnungsjahr 2026 auf
2.
für das Rechnungsjahr 2027 auf
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