Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das für Gesundheit zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen und des für Haushalt und Finanzen zuständigen Ausschusses des Landtags des Landes Nordrhein-Westfalen zur Bekämpfung einer Epidemie Beschaffungen in dem für die Versorgung der Bevölkerung des Landes Nordrhein-Westfalen erforderlichen Umfang bis zu einem Betrag in Höhe von 2 500 000 000 Euro vorzunehmen.
Kreditermächtigung Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen, im Folgenden „BLB NRW“ wird ermächtigt, zur Deckung der eigenfinanzierten…
Das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium wird ermächtigt, Rechtsverordnungen zu erlassen über
Umschuldung und Ablösung von Kassenverstärkungskrediten der nordrhein-westfälischen Universitätskliniken Das für Wissenschaft zuständige Ministerium wird…
Das Finanzministerium wird ermächtigt, im Namen und für Rechnung des Sondervermögens zur Deckung der Ausgaben des Sondervermögens Kredite bis zur Höhe von 712…
Das Finanzministerium wird ermächtigt, die Beträge der amtsunabhängigen Mindestversorgungsbezüge und der Mindesthöchstgrenzen nach § 66 im Ministerialblatt für…
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2026 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 112 322 208…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.