Gesetze
Gesetz wird geladen …
Systematik In den Budgeteinheiten der Landesverwaltung werden die Komponenten Vermögensrechnung, Ergebnisrechnung sowie Kosten- und Leistungsrechnung eingesetzt. Die Budgeteinheiten umfassen in der kameralen Darstellung alle Einnahme- und Ausgabetitel eines Kapitels und der ihr durch Haushaltsvermerk zugeordneten weiteren Kapitel, ausgenommen Titel der Gruppen 461, 462, 549, 971, 972. Ausnahmen können durch Haushaltsvermerk für einzelne Titel zugelassen werden.
Gesamtausgabenbudgetierung In den Budgeteinheiten sind die Ausgaben bei den Titeln der Hauptgruppen 4 und 5 mit Ausnahme der Gruppen 529 und 531 und des Titels 517 11 sowohl innerhalb der Hauptgruppen als auch zwischen diesen Hauptgruppen gegenseitig deckungsfähig. Darüber hinaus sind die Ausgaben der Obergruppe 44 innerhalb des Einzelplans gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgaben bei den Titeln der Obergruppe 81 dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln der Hauptgruppen 4 und 5 überschritten werden. Die Deckungsfähigkeit in den Budgeteinheiten bestimmt sich bezogen auf die Ausgabeansätze der Hauptgruppen 4 und 5 ausschließlich nach den vorstehenden Maßgaben, soweit nicht unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diese Vorschrift etwas anderes bestimmt ist oder es sich um Ausgaben handelt, denen zweckgebundene Einnahmen gegenüberstehen.
Umsetzung von Mitteln Mit Einwilligung des Ministeriums der Finanzen können in begründeten Ausnahmefällen Mittel von einer Budgeteinheit in eine andere umgesetzt werden.
Vorrang Die Absätze 1 bis 4 gehen den Regelungen des § 17b der Landeshaushaltsordnung und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften vor, soweit sie von diesen abweichen.
Innerhalb der einzelnen Kapitel sind jeweils gegenseitig deckungsfähig: Ausgaben anderer als der in Satz 1 Nummer 1 bis 5 aufgeführten Titel, die durch…
Mehrausgaben bei Titel 526 .1 können gegen Einsparungen bei anderen Ausgaben der Obergruppen 51 bis 54 desselben Einzelplans gedeckt werden.
Mehrausgaben bei übertragbaren Ausgaben (Vorgriffe) sind unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 und 2 auf die nächstjährige Bewilligung für den…
Den Behörden, Einrichtungen und Landesbetrieben werden die Befugnisse nach den §§ 57 bis 59 der Landeshaushaltsordnung und den dazugehörigen…
Die in den Einzelplänen zur Umsetzung der Miet- und Bauausgabenbudgetierung veranschlagten oder nach § 11 Absatz 1 in die Einzelpläne umgesetzten…
Haushaltsüberschreitungen im Sinne von § 37 Abs. 3 LHO sind bei den Titeln der Gruppierungen 422 und 428 ohne Zählnummer 62 der Einzelpläne und bei den Titeln…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter 2 zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit Abonnement