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Das für Verkehr zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen und mit der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Verkehr des Landtags
im Rahmen der Realisierung von Schienenprojekten im Rheinischen Revier einen Vertrag über die grundsätzliche Regelung der Finanzierung mit dem Bund zu schließen sowie
auf der Grundlage der entsprechenden bundesgesetzlichen Regelungen, eines hierauf basierenden Zuwendungsbescheides des Bundes und der unter Nummer 1 genannten vertraglichen Regelung Verpflichtungen für das Land bis zu einer Gesamthöhe von 900 000 000 Euro einzugehen, sich ab 2026 an den Kosten der Schienen-Infrastrukturfinanzierung im Rahmen der sogenannten „Westspange“ zu beteiligen. Auf den in Satz 1 genannten Höchstbetrag werden die auf Grund der Ermächtigungen früherer Haushaltsgesetze übernommenen Verpflichtungen angerechnet, soweit das Land aus diesen noch in Anspruch genommen werden kann.
Zur Förderung der Gebiete nach § 2 werden die in Anlage 5 Abschnitt 2 enthaltenen Schieneninfrastrukturen nach der Anlage des Bundesschienenwegeausbaugesetzes…
Die Entscheidung über die Finanzierung von Maßnahmen richtet sich, sofern die Maßnahmen durch den Betreiber der Schienenwege nicht ausschließlich selbst…
Auf der Grundlage des ÖPNV-Bedarfsplans erstellt das für das Verkehrswesen zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem Verkehrsausschuss des Landtags einen…
Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags, in die Leistung von zusätzlichen Ausgaben mit…
EU-Programm „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ Das für Wirtschaft zuständige Ministerium wird ermächtigt, sich im Einvernehmen mit dem Ministerium der…
Go4Wohnen & Go4Gewerbe Das für Bauen zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen Bürgschaften zu Gunsten der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.