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Risikomanagement im Zuwendungsverfahren (Experimentierklausel) Zur Erprobung können die Bewilligungsbehörden zum Zwecke der effizienten und risikoorientierten Bearbeitung in geeigneten Fällen bei Zuwendungen aus reinen Landesmitteln zur Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Ermittlungen manuelle oder automationsgestützte Systeme einsetzen (Risikomanagementsysteme). Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltung ist bei dem Verfahren zu berücksichtigen. Das Risikomanagementsystem muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
die Gewährleistung, dass durch Zufallsauswahl eine hinreichende Anzahl von Fällen zur umfassenden Prüfung durch die bearbeitende Person ausgewählt wird,
die Prüfung der als prüfungsbedürftig ausgesteuerten Sachverhalte durch die bearbeitende Person,
die Gewährleistung, dass die bearbeitende Person Fälle für eine umfassende Prüfung auswählen können,
die regelmäßige Überprüfung der Risikomanagementsysteme auf ihre Zielerfüllung.
Berichtspflicht Das Ministerium der Finanzen kann von den für die jeweilige Förderung zuständigen Ressorts in angemessenen zeitlichen Abständen einen Erfahrungsbericht über die laufenden Versuche und nach deren Abschluss eine jeweilige Auswertung verlangen.
ein Verfahren vorgehalten werden, das bei starker Erhöhung des Risikos die Risikorückführung sicherstellt; das Verfahren muss die frühzeitige Information der…
Besteht besonderer Anlass zur Besorgnis, so nimmt die zuständige Behörde die Genehmigungsbedingung auf, dass ein Risikomanagementsystem eingerichtet oder…
die regelmäßige Überprüfung der Risikomanagementsysteme auf ihre Zielerfüllung.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die in Absatz 1 niedergelegten Anforderungen von den zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats der…
Die regelmäßige Bewertung, Überwachung und Überprüfung der Grundsätze für das Risikomanagement durch die Verwaltungsgesellschaft stellt ebenfalls ein Kriterium…
Besteht besonderer Anlass zur Besorgnis, so stellt die Kommission auf den Rat der Agentur hin die Genehmigungsbedingung, dass ein Risikomanagementsystem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.