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Zweckgebundene Verausgabung von Glücksspieleinnahmen Aus den Einnahmen aus dem Fußball-Toto, der Lotterie „KENO“, der Lotterie „Eurojackpot“, der Losbrieflotterie mit sofortigem Gewinnentscheid, den Zusatzlotterien „Spiel 77“ und „PLUS 5“ wird für Zwecke im Sinne von § 10 des Ausführungsgesetzes NRW Glücksspielstaatsvertrag vom 13. November 2012 (GV. NRW. S. 524), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GV. NRW. S. 772, ber. S. 1102) geändert worden ist, ein Festbetrag in Höhe von 108 100 000 Euro zweckgebunden verausgabt.
Regelung im Haushaltsplan In den Erläuterungen zu den jeweiligen Einnahmetiteln sind die zweckgebundene Verausgabung, der Vorwegabzug an die Hilfeeinrichtungen für Spielsüchtige, die Destinatäre sowie der Verteilungsschlüssel verbindlich festzulegen.
Verweisung Die Ausgaben können entsprechend § 29 Absatz 3, 4, 5 Satz 4 und 5 sowie Absatz 6 zur Verfügung gestellt werden.
Eigenmittel Die Ausgaben gelten bei den Destinatären als Eigenmittel.
Als zweckgebundene Einnahmen im Sinne des Artikels 21 Absatz 5 der Haushaltsordnung gelten
Zweck der Stiftung ist die Förderung der gemeinnützigen Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege durch die Verwendung der nach § 27 der Stiftung zufließenden Mittel,…
Es ist sicherzustellen, dass ein erheblicher Teil der Einnahmen der in Absatz 2 und 3 Genannten aus Glücksspielen zur Förderung öffentlicher oder…
Zweckabgaben aus Sportwetten, die staatlich veranstaltet werden, sind ausschließlich für sportliche und kulturelle Zwecke, für Zwecke des Umweltschutzes und der…
das Aufstellen und die Nutzung von technischen Geräten zur Ein- oder Auszahlung von Bargeld auf ein oder von einem Spielerkonto nach Absatz 8 sowie auf ein oder…
Der Reinertrag und die Gewinnsumme müssen jeweils mindestens ein Drittel der Entgelte betragen. Der Reinertrag ist ausschließlich und unmittelbar für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.