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Ermächtigung Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, die für die Verausgabung der Mittel zur Umsetzung des Nordrhein-Westfalen-Plans für gute Infrastruktur im Rahmen der bestehenden Zweckbestimmungen erforderlichen Kapitel 024 und 026 und Haushaltstitel, Titelgruppen sowie Haushaltsvermerke in den Kapiteln 024 und 026 in den Einzelplänen einzurichten.
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, mit Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages innerhalb des Einzelplans 14 die…
Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags, in die Leistung von zusätzlichen Ausgaben mit…
Das Finanzministerium wird ermächtigt, mit Zustimmung des Landtags durch Rechtsverordnung von den Regelungen der Landeshaushaltsordnung abweichende besondere…
die in den Einzelplänen veranschlagten oder nach Nummer 1 umgesetzten Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Benehmen mit dem Ministerium der Finanzen in…
Ermächtigung Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, haushaltsrechtliche Maßnahmen zu treffen, die sich aus der Anpassung an das Tarifvertragsrecht, an…
Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags in die Leistung von zusätzlichen Ausgaben zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.