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Gesundheitliche Schädigungen im Sinne des § 4 Absatz 6 Satz 1 des Häftlingshilfegesetzes sind folgende gesundheitliche Beeinträchtigungen:
depressive Störungen,
angst- oder furchtbezogene Störungen,
somatische Belastungsstörungen oder Störungen der Körpererfahrung sowie
posttraumatische Belastungsstörungen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.