Gesetze
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Dieses Gesetz gilt für Hinterlegungsverfahren bei den Justizbehörden des Landes.
Dieses Gesetz gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände, der sonstigen der Aufsicht…
Dieses Gesetz gilt, soweit es nichts anderes bestimmt, für
Dieses Gesetz gilt entsprechend für die Versorgung der Richterinnen und Richter des Landes sowie ihrer Hinterbliebenen.
Für den Landtag und für die Gerichte sowie für die Behörden der Staatsanwaltschaft gilt dieses Gesetz, soweit sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Entsprechendes…
Dieses Gesetz findet Anwendung
Dieses Gesetz gilt für alle Enteignungs- und Besitzeinweisungsverfahren und die damit verbundenen Entschädigungs- und Übernahmeverfahren im Lande…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.