§ 1 Abs. 2 HintG SLHinterlegungsgesetz Vom 18. November 2010[*][1]
Hinterlegungsstelle ist das Amtsgericht.
§ 2 Abs. 1 HintG NRWHinterlegungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Die Hinterlegungsgeschäfte werden von den Amtsgerichten als Hinterlegungsstellen und der Zentralen Zahlstelle Justiz als Hinterlegungskasse wahrgenommen.
§ 32 Abs. 2 EnteigGrdBesG SLGesetz über die Enteignung von Grundeigentum Vom 11. Juni 1874
Die Hinterlegung erfolgt bei derjenigen Stelle, welche für den Bezirk der belegenen Sache zur Annahme von Hinterlegungen der betreffenden Art beziehungsweise…
§ 34 Nr. 1 NRW-26621Hinterlegungsordnung
Sind nach den bisherigen Vorschriften andere Stellen als die Amtsgerichte Hinterlegungsstellen, so gehen mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Geschäfte der…
§ 27 Abs. 1 NRW-26621Hinterlegungsordnung
Für die Hinterlegung von Wertpapieren in den Fällen der §§ 1082,... 1667, 1686, 1814, 1818, 1915, 2116 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind neben den Amtsgerichten…