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Die Hinterlegungsgeschäfte werden von Hinterlegungsstellen und Hinterlegungskassen wahrgenommen.
Hinterlegungsstelle ist das Amtsgericht.
Hinterlegungskasse ist die Gerichtskasse Saarbrücken.
Das Ministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ein Amtsgericht als Hinterlegungsstelle für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte zu bestimmen.