§ 2 HintG SLHinterlegungsgesetz Vom 18. November 2010[*][1]
Die Geschäfte der Hinterlegungsstelle werden dem Rechtspfleger übertragen. §§ 5 bis 11 des Rechtspflegergesetzes sind nicht anzuwenden.
§ 34 Nr. 1 NRW-26621Hinterlegungsordnung
Sind nach den bisherigen Vorschriften andere Stellen als die Amtsgerichte Hinterlegungsstellen, so gehen mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Geschäfte der…
§ 3 HintG NRWHinterlegungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Hinterlegungsgeschäfte werden als Aufgaben der Justizverwaltung von Beamten mit der Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, gemäß § 5 Absatz 2…
§ 36b Abs. 1 RPflGRechtspflegergesetz
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung folgende nach diesem Gesetz vom Rechtspfleger wahrzunehmende Geschäfte ganz oder teilweise dem…
§ 1 Abs. 2 NRW-26621Hinterlegungsordnung
Die Aufgaben der Hinterlegungsstellen werden den Amtsgerichten übertragen.