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Ein Lehrauftrag wird mit der Stundenzahl in die Berechnung einbezogen, mit der er der Lehreinheit, ohne dass dies auf einer Regellehrverpflichtung beruhte, in den dem Berechnungsstichtag vorausgehenden zwei Semestern im Durchschnitt für den Ausbildungsaufwand nach § 4 Absatz 1 zur Verfügung gestanden hat. Dies gilt nicht, soweit der Lehrauftrag aus Haushaltsmitteln für unbesetzte Stellen vergütet worden ist. Dies gilt ferner nicht, soweit Personal außeruniversitärer Forschungseinrichtungen freiwillig und unentgeltlich Lehrleistungen übernimmt. Der Umfang des Lehrauftrags wird entsprechend nach § 4 Absatz 2 Satz 2 und § 5 Absatz 1 Satz 1 der Hochschuldienstaufgabenverordnung in Lehrveranstaltungsstunden umgerechnet.
Als Lehrauftragsstunden werden die Lehrveranstaltungsstunden in die Berechnung einbezogen, die der Lehreinheit für den Ausbildungsaufwand nach § 13 Abs. 1 in…
Als Lehrauftragsstunden werden die Lehrveranstaltungsstunden in die Berechnung einbezogen, die der Lehreinheit für den Ausbildungsaufwand nach § 13 Abs. 1 in…
Als Lehrauftragsstunden werden die Lehrveranstaltungsstunden in die Berechnung einbezogen, die der Lehreinheit für den Ausbildungsaufwand nach § 13 Abs. 1 für…
Als Lehrauftragsstunden werden die Lehrveranstaltungsstunden in die Berechnung einbezogen, die der Lehreinheit in dem dem Berechnungsstichtag vorausgehenden…
Das Angebot einer Lehreinheit an Deputatstunden (S) ergibt sich aus dem Lehrdeputat der verfügbaren Stellen einschließlich dem Lehrdeputat an die Hochschule…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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