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Besondere Leistungen in der Forschung können insbesondere begründet werden durch: - Ergebnisse von Forschungsevaluationen, Auszeichnungen, Preise, - Publikationen, - Aufbau und Leitung von Forschungsschwerpunkten, Sonderforschungsbereichen, wissenschaftlichen Arbeitsgruppen, - Erfindungen und Patente, - Herausgabe oder wissenschaftliche Redaktion von Fachzeitschriften, - Leistungen im Wissenschaftstransfer einschl. Existenzgründungen, - Drittmitteleinwerbungen, - Gutachter- und Vortragstätigkeiten für Stellen außerhalb der Hochschule, - internationale Kooperationen.
Besondere Leistungen in der Lehre können insbesondere begründet werden durch: - Ergebnisse der Lehrevaluation, - studentische Lehrveranstaltungskritik, - Lehrtätigkeiten, die über die Lehrverpflichtung hinaus geleistet werden und auf diese nicht angerechnet werden, - besonderes Engagement bei internationalen Kooperationen und internationalem Austausch sowie bei der Integration ausländischer Studierender, - besonderes Engagement bei der Studienreform sowie der Entwicklung innovativer Studiengänge und Lehrangebote, - besonderes Engagement bei der Betreuung Studierender und Doktoranden, - Auszeichnungen und Preise.
Besondere Leistungen im Bereich der Kunst können insbesondere begründet werden durch: - herausragende Konzerttätigkeiten, - Aufführungen, Ausstellungen, - Auszeichnungen und Preise, - Engagement bei künstlerischen Entwicklungsvorhaben und Projekten.
Besondere Leistungen im Bereich der Weiterbildung können insbesondere begründet werden durch: - Ergebnisse der Evaluation von Weiterbildungsveranstaltungen, - besonderes Engagement bei der Entwicklung von Weiterbildungsangeboten, - besonders hoher Anteil an Weiterbildungseinnahmen der Hochschule.
Besondere Leistungen in der Nachwuchsförderung können insbesondere begründet werden durch: - besondere Initiativen/Aktivitäten zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, - Leitung von bzw. Engagement in Graduiertenkollegs und ähnlichen Einrichtungen, - besonderes Engagement für die Gleichstellung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.
Besondere Leistungen in der Forschung können insbesondere begründet werden durch a) Ergebnisse von Forschungsevaluationen, b) Auszeichnungen, Preise, c)…
Besondere Leistungen in der Forschung können insbesondere begründet werden durch:
Als besondere Leistungen im Sinne des § 33 Absatz 1 Nummer 2 und des § 35 des Landesbesoldungsgesetzes können insbesondere anerkannt werden: a) über die…
Für Leistungen in den Bereichen Forschung, Lehre, Weiterbildung oder Nachwuchsförderung, die erheblich über den durchschnittlich zu erwartenden Leistungen…
für besondere Leistungen in Lehre, Forschung und Weiterbildung (§ 5 Besondere Leistungsbezüge) oder
Als besondere Leistungen im Sinne des § 35 des Landesbesoldungsgesetzes können insbesondere anerkannt werden: a) Publikationen, b) Aufbau und Leitung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.