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Besondere Leistungen in der Lehre können insbesondere begründet werden durch a) Lehrtätigkeiten, die über die Lehrverpflichtung hinaus geleistet und auf diese nicht angerechnet werden, b) besonderes Engagement bei der Studienreform sowie der Entwicklung von Studiengängen und Lehrangeboten, c) Ergebnisse der Lehrevaluation (§ 5a FHGöD i. V. m. § 6 HG), d) besonderes Engagement bei der Betreuung Studierender, e) besondere Belastungen in Prüfungsangelegenheiten, f) besonderes Engagement bei internationalen Kooperationen und internationalem Austausch, g) Auszeichnungen und Preise.
Besondere Leistungen in der Forschung können insbesondere begründet werden durch a) Ergebnisse von Forschungsevaluationen, b) Auszeichnungen, Preise, c) Publikationen, d) Aufbau und Leitung von Forschungsschwerpunkten, Sonderforschungsbereichen, wissenschaftlichen Arbeitsgruppen, e) Herausgabe oder wissenschaftliche Redaktion von Fachzeitschriften, f) Leistungen im Wissenschaftstransfer, g) Einwerbung von Drittmitteln für ein Forschungsprojekt und Durchführung dieses Projekts, h) Gutachter- und Vortragstätigkeiten für Stellen außerhalb der Hochschule, i) internationale Kooperationen.
Besondere Leistungen im Bereich der Weiterbildung können insbesondere begründet werden durch a) besonderes Engagement bei der Entwicklung von Weiterbildungsangeboten, b) Ergebnisse der Evaluation von Weiterbildungsveranstaltungen, c) besonders hoher Anteil an Weiterbildungseinnahmen der FHöV.
Besondere Leistungen in der Forschung können insbesondere begründet werden durch: - Ergebnisse von Forschungsevaluationen, Auszeichnungen, Preise, -…
Besondere Leistungen in der Lehre können insbesondere begründet werden durch:
Als besondere Leistungen im Sinne des § 33 Absatz 1 Nummer 2 und des § 35 des Landesbesoldungsgesetzes können insbesondere anerkannt werden: a) über die…
für besondere Leistungen in Lehre, Forschung und Weiterbildung (§ 5 Besondere Leistungsbezüge) oder
Für Leistungen in den Bereichen Forschung, Lehre, Weiterbildung oder Nachwuchsförderung, die erheblich über den durchschnittlich zu erwartenden Leistungen…
Als besondere Leistungen im Sinne des § 35 des Landesbesoldungsgesetzes können insbesondere anerkannt werden: a) Publikationen, b) Aufbau und Leitung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.