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Landschaftsplanerische Leistungen umfassen das Vorbereiten und das Erstellen der für die Pläne nach Absatz 2 erforderlichen Ausarbeitungen.
Leistungen der Bauleitplanung umfassen die Vorbereitung der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Baugesetzbuches…
Weitere besondere Leistungen bei landschaftsplanerischen Leistungen:
für die Leistungsphase 3 (Vorläufige Fassung) mit 50 Prozent,
für die Leistungsphase 3 (Vorläufige Fassung) mit 50 Prozent und
für die Leistungsphase 3 (Vorläufige Fassung) mit 50 Prozent,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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