§ 14 Nr. 1 HörAkAusbVPrüfungsbereiche
Audiologische Kenndaten von Patientinnen und Patienten,
§ 8 KlaCembAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Klavier- und Cembalobauer und zur Klavier- und Cembalobauerin
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
§ 15 Abs. 1 HörAkAusbVPrüfungsbereich Audiologische Kenndaten von Patientinnen und Patienten
Die Prüfung im Prüfungsbereich Audiologische Kenndaten von Patientinnen und Patienten besteht aus zwei Teilen.
§ 8 KPrüfTechnAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Prüftechnologen Keramik und zur Prüftechnologin Keramik
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
§ 9 VfAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: