§ 14 HörAkAusbV
Prüfungsbereiche
Die Gesellenprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
Audiologische Kenndaten von Patientinnen und Patienten,
Dreidimensionale Abbilder des äußeren Ohres und Otoplastiken,
Hörsystemanpassung und Patientenberatung,
Servicemaßnahmen sowie
Wirtschafts- und Sozialkunde.