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Schutzzweck ist die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes (Erhaltungsziele), einschließlich der räumlichen Vernetzung der prioritären Lebensraumtypen: 6210 Naturnahe Kalk-Halbtrockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia), Subtyp 6214 Halbtrockenrasen sandig-lehmiger basenreicher Böden (Koelerio-Phleion phleoides) 6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden, der Lebensraumtypen: 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe 6510 Magere Flachlandmähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Vereonicion dillenii) 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum), der Brut-, Rast- oder Zugvogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie und ihrer Lebensräume: A 246 Heidelerche (Lullula arborea) A 338 Neuntöter (Lanius collurio) und und der gefährdeten Zugvogelarten nach Artikel 4 Absatz 2 der Vogelschutzrichtlinie und ihrer Lebensräume: A 210 Turteltaube (Streptopelia turtur) A 212 Kuckuck (Cuculus canorus) sowie der Art Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) und ihrer Lebensräume. Schutzzweck ist zudem die Erhaltung eines für den Naturraum beispielhaften Vulkanitmassivs mit seinen geologischen und geomorphologischen Besonderheiten sowie seinen Tier- und Pflanzengemeinschaften mit seltenen und gefährdeten Arten aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen.