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Schutzzweck ist die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes (Erhaltungsziele), einschließlich der räumlichen Vernetzung der prioritären Lebensraumtypen: 6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden 9180 Schlucht-und Hangmischwälder (Tilo-Acerion) der Lebensraumtypen: 6510 Magere Flachlandmähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) 8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) 9130 Waldmeister-Buchenwald der Brut-, Rast- oder Zugvogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie und ihrer Lebensräume: A 234 Grauspecht (Picus canus) A 236 Schwarzspecht (Drycopus martius) A 338 Neuntöter (Lanius collurio) und der gefährdeten Zugvogelarten nach Artikel 4 Absatz 2 der Vogelschutzrichtlinie und ihrer Lebensräume: A 210 Turteltaube (Streptopelia turtur) A 275 Braunkehlchen (Saxicola rubetra) und der weiteren Arten und ihrer Lebensräume: 1060 Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) 1324 Großes Mausohr (Myotis myotis). Schutzzweck ist zudem die Erhaltung der hervorragenden landschaftlichen Schönheit sowie der besonderen geomorphologischen Eigenart eines kegelförmigen Vulkanithärtlings mit ausgeprägten Steinsäulen, Blockschuttwäldern und Blockhalden mit den dort vorkommenden Lebensgemeinschaften, die in ihrer räumlichen Vernetzung einer Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten, darunter seltenen und gefährdeten, einen geeigneten Lebensraum bieten.