HoheSeeEinbrG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 13 HoheSeeEinbrGInkrafttretenGesetz über das Verbot der Einbringung von Abfällen und anderen Stoffen und Gegenständen in die Hohe See § 12Anlage Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 12Anlage